Worte finden und Zeichen setzen:
Die Errichtung eines Grabmals.
Viel mehr als nur ein Stein - Grabmäler sind Gedenk- und Erinnerungsmale auf der Grabstelle eines verstorbenen Familienmitglieds. Für die Hinterbliebenen stehen sie oftmals als „Symbole für die Ewigkeit“. Am häufigsten sind Grabsteine, Grabplatten und Grabkreuze anzutreffen.
Bei der Auswahl des Materials, der Bearbeitung, der Anordnung der Schrift sowie der Ornamente möchte die Friedhofsverwaltung den Angehörigen die größtmögliche Freiheit in Andenken an den Verstorbenen ermöglichen. Hinsichtlich Wortwahl und Gestaltung bitten wir jedoch darum, die Würde des Verstorbenen und die des Friedhofs als Gedenkstätte zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass zur Gewährleistung der Standsicherheit eine Mindest-Steinstärke zu beachten ist. Weitere Infos dazu finden Sie in unserer Friedhofssatzung. Außerdem kann der von Ihnen gewählte Steinmetz sicher alle Ihre Fragen beantworten und Sie kompetent beraten.
Sollen errichtete Grabmale vor Ablauf der Ruhezeit oder Nutzungszeit entfernt werden, ist hierfür die Zustimmung der Friedhofsverwaltung erforderlich.
So beantragen Sie ein Grabmal bei der Stadt Werl
Jede Errichtung und Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Das gilt gegebenenfalls auch für provisorische Grabmale.
Hier können Sie den Grabmalantrag bei der Stadt Werl direkt herunterladen!