Vollmachten und Verfügungen:
Für Vorsorge ist es nie zu früh.
Patientenverfügung
Als Folge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung sind Patienten manchmal nicht mehr in der Lage, Wünsche hinsichtlich ihrer medizinischen Behandlung zu äußern. Mit einer Patientenverfügung können Sie frühzeitig und selbstbestimmt Vorgaben für die Durchführung oder Unterlassung medizinischer Maßnahmen festlegen, an die Ihre behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal gebunden sind. So schaffen Sie Klarheit und entlasten Ihre Angehörigen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht treffen Sie persönliche Vorkehrungen für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Entscheidungen mehr treffen können. Das bedeutet, Sie beauftragen eine Person Ihres Vertrauens, finanzielle, organisatorische oder auch gesundheitliche Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie eine Person fest, die das Betreuungsgericht im Bedarfsfall als Ihren Betreuer einsetzen soll.
Organspende
Können Sie sich vorstellen, nach Ihrem eigenen Versterben schwer kranken Menschen das Leben zu retten oder deren Lebensqualität zu verbessern? In einem Organspendeausweis können Sie zu Lebzeiten festlegen, ob Sie einer Organspende zustimmen und welche Ihrer Organe gespendet werden dürfen.
Bestattungsvorsorge
Mit der Bestattungsvorsorge können Sie verbindlich die Vorkehrungen für Ihre eigene Bestattung festlegen – u. a. die gewünschte Bestattungsform, den Sarg oder die Urne Ihrer Wahl, den Friedhof und die Grabstätte, den Ablauf der Trauerfeier und die Grabgestaltung. Über die Bestattungsvorsorge können Sie auch den finanziellen Rahmen Ihrer Bestattung zu Lebzeiten absichern.
Testament und digitaler Nachlass
Sie möchten selbst bestimmen, wem Sie was vererben möchten? Über ein Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge umgehen und die Verteilung Ihres Nachlasses verbindlich festlegen. Für alle juristischen Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung eines Testaments raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bitte denken Sie auch daran, dass nach Ihrem Versterben auch Ihr digitaler Nachlass verwaltet werden muss. Hiermit können Sie eine Person Ihres Vertrauens oder einen Dienstleister beauftragen.
Rechtlicher Hinweis
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.