Was ist erlaubt und was nicht?
Friedhofsknigge für Werl.
Auch für den Besuch eines Friedhofs gelten bestimmte geschriebene und ungeschriebene Benimmregeln. Wir bitten Sie deshalb darum, Rücksicht auf andere Friedhofsbesucher zu nehmen und sich der Würde des Ortes entsprechend umsichtig zu verhalten. Einige wichtige Punkte haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:
Keine laute Musik auf dem Friedhof
Der Friedhof darf mit Leben erfüllt sein, aber er ist vor allem ein Ort der Ruhe. Daher ist lautes Musikhören mit Bluetooth-Boxen oder anderen Abspielgeräten nicht gestattet. Sie dürfen aber zum Beispiel gern mit Kopfhörern auf der Obstwiese liegen und leise mitsingen oder summen.
Essen, Trinken und Tabakrauchen sind erlaubt
Verschiedene Sitzmöglichkeiten laden zum Rasten und Verweilen ein. Sie dürfen essen, trinken und sogar Tabakwaren rauchen, alkoholische Getränke oder sonstige Rauschmittel sind jedoch nicht erlaubt. Ihren Abfall, einschließlich Zigarettenkippen, können Sie in den vorhandenen Abfallbehältern entsorgen.
Kinder dürfen auf dem Friedhof spielen
Aber klar doch. In Erinnerung an Oma und Opa Mensch ärgere dich spielen, Eichhörnchen und Vögel beobachten, Blätter sammeln, Verstecken spielen und Grimassen schneiden, alles das ist erlaubt. Bitte achten Sie nur darauf, dass Ihre Kinder nicht querfeldein über Grabstätten laufen oder Fahrradwettrennen veranstalten.
Wie verhalte ich mich bei einer Beisetzung, der ich nicht angehöre?
Gehen Sie bitte einen kleinen Umweg um die Trauerfeier oder warten Sie kurz mit einem respektvollen Abstand. Verhalten Sie sich rücksichtsvoll und rufen Sie Ihnen bekannte Trauergäste nicht laut beim Namen. Unterbrechen Sie störende Arbeiten auf benachbarten Grabstätten und nutzen Sie die Zeit für eine kleine Pause.
Hunde dürfen mit auf den Friedhof
Ihr Hund darf gerne mitkommen. Bitte führen Sie ihn während des gesamten Besuchs an der Leine und achten Sie darauf, dass er nicht herumtollt, auf Gräber springt und buddelt oder Kleintiere wie Eichhörnchen, Vögel oder Kaninchen jagt. Streicheleinheiten darf er sich natürlich gerne abholen.
Befahren von Friedhofswegen
Selbstverständlich dürfen Sie unsere Wege mit Fahrrädern, Kinderwagen oder Rollstühlen befahren. Inlineskates, Rollschuhe und Skateboards müssen allerdings zu Hause bleiben. Andere Fahrzeuge sind grundsätzlich nicht erlaubt, mit Ausnahme von für den Friedhof zugelassenen Gewerbefahrzeugen in Ausübung ihrer Arbeit. Außerdem dürfen Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG sind, unsere Wege mit dem Auto nutzen.